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Ihr Freiburger Steuerberater informiert: Familien aufgepasst! Wichtige Änderungen im Steuerrecht

Seit Jahresbeginn 2012 gibt es eine Reihe von Änderungen im Steuerrecht, von denen vor allem Familien mit Kindern profitieren: Für Ausbildungskosten können künftig bis zu 6.000 Euro (nicht wie bisher 4.000 Euro) jährlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Die Kosten für Kinderbetreuung sind künftig generell als Sonderausgaben abzusetzen. Es gibt keine zu überprüfenden Voraussetzungen der Eltern mehr (wie Einkommen, Krankheit oder Behinderung), sondern die Betreuungskosten können für alle Kinder bis 14 Jahren geltend gemacht werden. An der Summe der Betreuungskosten – derzeit zwei Drittel der Ausgaben, höchstens jedoch 4.000 Euro pro Kind, gibt es allerdings keine Änderungen.

Bei volljährigen Kindern, die Kindergeld bekommen und Kinderfreibeträge geltend machen, wird künftig auf eine Einkommensprüfung verzichtet. Grundsätzlich wird die Erwerbstätigkeit der Jugendlichen unter 25 Jahren erst geprüft, wenn die erste Ausbildung oder das erste Studium beendet ist und sie – theoretisch – in der Lage sein müssten, für ihren Unterhalt selbst zu sorgen.

Das Team der Steuerberater-Kanzlei Dobler & Partner in Freiburg steht Ihnen zu allen Fragen des aktuellen Steuerrechts zur Seite. Rufen Sie uns an – wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Umstellung des Lohnsteuerabzugsverfahren auf die „Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale“ (ELStAM) verzögert sich

Ab dem 1. Januar 2012 sollte eigentlich die elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) die bisherige Lohnsteuerkarte ersetzen. Nun führten Softwareprobleme an der Datenschnittstelle zu einer Verschiebung dieses Termins um mehrere Monate, ein konkretes Datum der Umstellung ist noch nicht bekannt. In den letzten Wochen hatten viele Arbeitnehmer Schreiben vom Finanzamt mit fehlerhaften gespeicherten Daten erhalten. Die Betroffenen müssen dann bei ihrem Finanzamt eine Korrektur der Daten beantragen.

Bis zur Einführung von ELStAM müssen also die Lohnabrechnungen weiterhin auf der Grundlage der Lohnsteuerkarte 2010 gemacht werden, wobei darauf geachtet werden muss, dass ein Freibetrag für 2012 neu beantragt werden muss. Dieser kann jedoch noch bis zum 30. November 2012 eingetragen werden. Ihr Steuerberater in Freiburg, die Kanzlei Dobler & Partner, hält Sie über Neuerungen auf dem Laufenden und berät Sie umfassend und kompetent.

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